Selbst aktiv werden
Klimaschutz beginnt vor Ort
Immer mehr emsländische Kommunen haben eigene Klimaschutzmanager*innen als koordinierende Stelle zu allen Fragen und Themen im Bereich Klimaschutz. Nutzen Sie gerne diese Kontakte und unterstützen Sie die jweiligen Klimaschutzkonzepte.
Neue Impulse gibt bestimmt auch das Modellprojekt "KlikKS", das am 01.03.2022 gestartet werden konnte. Hier sollen aktive Ehrenamtliche und motivierte Bürgerinnen und Bürger in ihrem Engagement für den Klimaschutz gestärkt werden. Jetzt gibt es mit Kai Wittke als zuständigen Projektmanager vor Ort einen Ansprechpartner (Tel. 05931 44-2325, E-Mail kai.wittke@klimaschutz-niedersachsen.de).
Ebenso kann sich jede/r Bürger/in bei den üblichen Planungsprozessen vor Ort (beispielsweise im Rahmen der Bauleitplanung) über die jeweilige Gemeinde beteiligen.
Vielerorts gibt es im Emsland aber auch spezielle Kommunikations- und Moderationsprozesse (z.B. Projekt Dorfgespräche, EmslandDorfPlan und ähnliches), die auf das Engagement der BewohnerInnen vor Ort aufbauen.
Eine weitere Beteiligungsmöglichkeit bieten die LEADER-Regionen, die fast flächendeckend im Emsland verteten sind. Hier wird das Themenfeld Klimaschutz ebenfalls kooperativ und projektorientiert beraten. Ansprechpartner/in sind dort die/der jeweilige Regionalmanager/in, die Sie ebenfalls bei den Kontaktdaten finden.
Interessante Möglichkeiten ergeben sich auch über lokale Quartierssanierungskonzepte, z.B wie für den Stadtteil Esterfeld in der Kreisstadt Meppen (spezielle Infos dazu hier). Solche förderfähigen energetischen Quartierskonzepte der Kommunen bieten für die dortigen Bewohner die Voraussetzungen für steuerliche Vergünstigungen bei der energetischen Modernisierung von Gebäuden. Der Landkreis Emsland unterstützt seine Kommunen ausdrücklich durch eine 100%-Förderung in Form einer sogenannten Initialberatung energetische Quariertsentwicklung auf den Weg hin zu entsprechenden Quartierssanierungen.
Beteiligung in der Raumordnung
An den Raum und seine Ressourcen werden vielfältige Nutzungsansprüche gestellt: Dazu zählen beispielsweise der Bau von Straßen und Siedlungen, die Anlage von Schienenwegen und Energieleitungen, land- und forstwirtschaftliche Nutzungen oder auch die Ausweisung von Standorten für Industrie, Gewerbe, Handel und Freizeitinfrastruktur. Die raumbezogenen Nutzungsinteressen werden durch ein gestuftes Planungssystem auf europäischer, Bundes-, Landes- und Ortsebene gesteuert. Raumordnung bezeichnet die zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung zur Ordnung, Entwicklung und Sicherung des Raumes auf unterschiedlichen Planungsebenen. Auf allen Ebenen können Fragen der Umweltverträglichkeit und des Klimaschutzes von hoher Bedeutung sein.
Wenden Sie sich bei Anliegen oder Einwänden gegen ein geplantes Projekt an die zuständige Behörde bzw. Kommune - sie teilt Ihnen gerne das Zeitfenster und den formalen Weg mit, in dem Sie Ihre Bedenken innerhalb des Verfahrens äußern können.
Beim Landkreis Emsland etwa finden Sie weitere Hinweise per Internet unter dem Stichwort "Regionalplanung".
Landes-Raumordnungsprogramm
Im Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) wird die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Landes in den Grundzügen dargelegt. Es besteht aus einer beschreibenden und einer zeichnerischen Darstellung:
Der Textteil enthält die Ziele der Raumordnung, die in nachfolgenden Planungen beachtet werden müssen. Er beinhaltet zudem Grundsätze für die eine Berücksichtigungspflicht gilt.
Der Kartenteil enthält räumlich konkretisierte, verbindliche Festlegungen insbesondere zur Zentrenstruktur und zu Vorranggebieten beispielsweise für Natura 2000, für die Rohstoffgewinnung, für Verkehrswege oder auch für die Trinkwassergewinnung.
Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden von der Aufstellung des Landes-Raumordnungsprogramms unterrichtet; ihnen wird Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsprogramms und seiner Begründung gegeben.
Aktuell befindet sich das LROP in einem Änderungsverfahren. Unter www.lrop-online.de finden Sie Informationen zu dem damit verbundenen Verfahren zur Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP) und den Beteiligungsmöglichkeiten.
Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)
Die Regionalen Raumordnungsprogramme stehen inhaltlich zwischen dem Landes-Raumordnungsprogramm und den gemeindlichen Bauleitplänen. Sie legen die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung für den Planungsraum fest. Die Regionalen Raumordnungsprogramme müssen die textlich und zeichnerisch festgelegten Ziele des Landes-Raumordnungsprogramms übernehmen. Die Karte im Maßstab 1:50 000 konkretisiert die Festlegungen des LROP. Darüber hinaus können die regionalen Programme gebietsspezifische eigene Planungsziele enthalten. Inhaltliche Schwerpunkte sind in der Regel die Festlegung der Grundzentren d.h. derjenigen Zentralen Orte in den Gemeinden und Samtgemeinden, an denen die Einrichtungen für die Versorgung der Bürger mit den Dingen des täglichen Bedarfs (Grundversorgung) konzentriert werden,Aussagen zur Bereitstellung von regional bedeutsamen Wohn- und Gewerbeflächen,die Festlegung von Nutzungsvorrängen zur Sicherung intakter Lebens- und Wirtschaftsräume und der natürlichen Lebensgrundlagen.
Regionale Raumordnungsprogramme entfalten für die raumbedeutsamen Planungen eine starke Steuerungs- und Bindungswirkung. Sie müssen daher aktuell gehalten und problembezogen fortgeschrieben werden, sofern sich wesentliche Rahmenbedingungen und Nutzungsansprüche ändern. Im Niedersächsischen Raumordnungsgesetz (NROG) ist festgeschrieben, dass spätestens alle 10 Jahre eine Überprüfung der Regionalen Raumordnungsprogramme auf ihre Aktualität stattfinden muss.
Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden von der Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms unterrichtet; ihnen wird Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsprogramms und seiner Begründung gegeben.
Die Regionalen Raumordnungsprogramme werden von dem jeweils zuständigen politischen Vertretungsgremium (Kreistag) als Satzung beschlossen und von der oberen Landesplanungsbehörde (Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems mit Sitz in Oldenburg) genehmigt.
Die aktuelle Fassung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2010 für den Landkreis Emsland (RROP 2010) ist seit dem 31.05.2011 wirksam.
Das RROP 2010 wurde 2015 im sachlichen Teilabschnitt Energie fortgeschrieben. Damit verfügt der Landkreis Emsland über ein durchaus modernes, auf erneuerbare Energien ausgerichtetes Regionales Raumordnungsprogramm.
Die anstehende Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP), die ab dem Jahr 2021 begonnen werden soll, soll im Schwerpunkt die Themen Nachhaltigkeit, Klimafolgenanpassung, Energie und Klimaschutz beinhalten. Ansprechpartner für mögliche Fragen zum RROP ist innerhalb der Kreisverwaltung Dr. Florian Kühne (Tel. 05931 44-1526).
Raumordnungsverfahren
An unseren Lebensraum und seine Nutzung werden vielfältige Ansprüche gestellt. Dazu gehören Straßen jeder Art, Schienen, die landwirtschaftliche Nutzung, Industrie oder die Energieversorgung. Auch unsere Freizeit, Gewerbe und Handel, öffentlicher Nahverkehr bedürfen einer abgestimmten Infrastruktur. Örtlich wie europäisch werden diese Raumansprüche in gestuften Planungsverfahren gesteuert. Eine frühzeitige Stufe bei diesen raumbedeutsamen Planungen sowie Maßnahmen mit überörtlichen Auswirkungen ist das Raumordnungsverfahren.
Inhaltlich geht es dabei um die Prüfung der Übereinstimmung des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung, einer Prüfung der Umweltverträglichkeit sowie der Abstimmung des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten. Die Umsetzung der unterschiedlichsten Anforderungen an den Raum muss daher bei gleichzeitiger Nachhaltigkeit der Maßnahme auch immer soziale, ökonomische und ökologische Kriterien miteinander vereinbaren. Das Raumordnungsverfahren ist das Abstimmungsinstrument dazu.
Einem Raumordnungsverfahren vorausgehend sind Antragsberatungen sowie eine Antragskonferenz. Daran schließt sich später die offizielle Einleitung des Raumordnungsverfahrens an.
An diesem Punkt haben die Öffentlichkeit sowie Behörden die Möglichkeit, sich mittels Stellungnahmen zu dem Vorhaben zu äußern.
Im nachfolgenden Erörterungstermin, der gemeinsam mit dem Vorhabenträger, den Trägern öffentlicher Belange und der Plangenehmigungsbehörde durchgeführt wird, werden die einzelnen Positionen sowie die zuvor ausgewerteten schriftlichen Stellungnahmen aller Betroffenen diskutiert.
Den Abschluss des Raumordnungsverfahrens bildet die sogenannte „Landesplanerische Feststellung". Dabei trifft die zuständige Landesplanungsbehörde unter Einbezug der Planunterlagen, dem Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ihre Entscheidung zur Durchführung des Raumordnungsverfahrens.
Als Beispiel für ein abgeschlossenes Raumordnungsverfahren ist der niedersächsische Abschnitt der geplanten 380-kV-Leitung von Dörpen West zum Niederrhein zu nennen (bereits 2013).